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Ort |
Dresden (SN) Sporthalle Sportschulzentrum Dresden Messering 2A - 01067 Dresden |
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Nation | Deutschland | |||||||||
Datum | 04.06.2023 | |||||||||
Startberechtigt |
INTERNATIONAL OFFEN Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt Ein gültiger DFB-Fechtpass ist Startvoraussetzung für deutsche Fechter/innen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ein Gesundheitsattest (nicht älter als 365 Tage). |
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Quote | Keine Quote | |||||||||
Kampfrichter/innen |
Die Kampfrichter/innen sind auf der Grundlage der Gesamtzahl der Meldungen pro Tag anzugeben. Der Kampfrichter/innen Einsatz wird vom Veranstalter nicht vergütet |
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Verband | Sächsischer Fechtverband e.V. | |||||||||
Verein | Dresdner Fecht-Club 1998 e.V. | |||||||||
Organisator/in | Dresdner Fecht-Club 1998 e.V. | |||||||||
Kontakt | dfc1998@gmx.de | |||||||||
Weitere Informationen |
https://fencing.ophardt.online/de/widget/event/26826 Einladungen und Ergebnisse ansehen |
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Meldung |
Meldungen an: https://fencing.ophardt.online/ |
Tag | Passannahme bis | Beginn | Fortsetzung | Finale | Wettbewerb | zugelassen | Quote | Entgelt | ||||
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04.06. | 08:30 | 09:00 | Florett | Damen | I | U13 | 2010 - 2011 | 0 | 12,00 € | |||
Florett | Herren | I | U13 | 2010 - 2011 | 12,00 € |
Zahlungsart |
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Wettkampfmanager | Dresdner Fecht-Club 1998 e.V. | ||||||||
Turnierleitung | Dresdner Fecht-Club 1998 e.V. | ||||||||
Chef der Kampfrichter/innen | Tom Langhammer | ||||||||
Reglement |
Die Austragung erfolgt auf Basis des Regelwerkes der FIE, des Deutschen Fechterbundes sowie des Sächsischen Fechtverbandes e.V.. |
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Haftung |
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung. Alle Teilnehmenden sind für Ihre Ausrüstung selbst verantwortlich. |
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Rechtsprechung |
Die Teilnehmenden unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit des Sächsischen Fechtverbandes e.V. |
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Bilder / TV Rechte |
Mit der Meldung erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, dass sie mit einer Veröffentlichung ihrer Namen, Vereine und Geburtsjahrgänge, sowie des Wettkampfes einverstanden sind. Der Fechter/Fechterin bzw. der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass bei den Wettkämpfen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gefertigt, verbreitet und zur Schau gestellt werden. Diese Einwilligung erfolgt unentgeltlich, ist räumlich und zeitlich unbeschränkt und gilt sowohl für das Recht am Bild als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie umfasst alle Medien, insbesondere aber das Recht, Aufnahmen im Print, TV-Sendungen und im Internet wiederzugeben. Dabei besteht die Möglichkeit, aber keine Pflicht, den Namen zu nennen. |
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Ausrüstung |
Ausrüstung gemäß Festlegung DFB. |
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Verpflegung | Die Cafeteria erfolgt durch den ausrichtenden Verein |