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2023 Landesmeisterschaft Baden Nord – Württemberg

Ort Heidenheim (WÜ)
Landesleistungszentrum Baden-Württemberg
Virchowstraße 28
89518 Heidenheim
Nation Deutschland
Datum 17.06.2023
timezone of venue Europe/Berlin (GMT 1)
Startberechtigt Die Teilnahme ist nur für Personen gestattet, die startberechtigte Mitglieder eines Vereins des veranstaltenden Landesfachverbandes sind Es können auch die folgenden Regionen teilnehmen: BN,BS,WUE
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt
Startberechtigt sind Fechterinnen und Fechter, die die Startberechtigung für einen baden-württembergischen Verein ausüben.

Ein gültiger DFB-Fechtpass ist Startvoraussetzung für deutsche Fechter/innen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ein Gesundheitsattest (nicht älter als 365 Tage).

Lizenz erforderlich Eine nationale Lizenz ist erforderlich für:
  • Teilnehmer/innen
  • Kampfrichter/innen
Quote Keine Quote
Kampfrichter/innen

Athleten/innenPer Verein 3 - 6 7 - 9 10 +
Mannschaften Per Verein 1 + + +
Pflicht 1 2 3
Ablöse Je Tag 100,00 € 100,00 € 100,00 €

Die Kampfrichter/innen sind auf der Grundlage der Gesamtzahl der Meldungen pro Tag anzugeben.

Der Kampfrichter/innen Einsatz wird vom Veranstalter nicht vergütet

Verband IG Baden-Württemberg
Verein Heidenheimer Sportbund 1846 e.V.
Organisator/in IG Fechten Baden-Württemberg
Kontakt info@fechten-bw.de
Weitere Informationen https://fencing.ophardt.online/de/widget/event/26517
Einladungen und Ergebnisse ansehen
Meldung

Meldungen an: https://fencing.ophardt.online/
bis 14.06.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nur durch: Verein
Abmeldung möglich bis 15.06.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit
E-Mail: info@fechten-bw.de

Voranmeldung
Tag Passannahme bis Beginn Fortsetzung Finale Wettbewerb zugelassen Quote Entgelt
17.06. 09:30 10:00 Florett Damen I U20 2003 - 2009 15,00 €
Florett Herren I U20 2003 - 2009 15,00 €
12:00 15:00 Florett Damen T U20 2003 - 2009 20,00 €
Florett Herren T U20 2003 - 2009 20,00 €

Bezahlung
Bezahlung Aufschlag Bemerkungen
Rechnung - - Die Rechnungen werden nach der Veranstaltung auf der Grundlage der tatsächlichen Ergebnisse erstellt
Reglement

Die Austragung erfolgt auf Basis des Regelwerkes der FIE.

Es gelten die Regelungen der "Richtlinie für die Durchführung gemeinsamer Ranglistenturniere und Landesmeisterschaften im Rahmen der IG Fechten Baden-Württemberg" (https://www.fechten-bw.de/Richtlinien-und-Ordnungen.htm) in der gültigen Fassung.

Das Startgeld wird nach der Meisterschaft den teilnehmenden Vereinen in Rechnung gestellt. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

Die Mannschaftswettbewerbe finden unmittelbar im Anschluss an die Einzelwettbewerbe statt, weshalb die o.g. Zeiten als Richtwerte zu verstehen sind. Pro teilnehmender Mannschaft ist ein entsprechend qualifizierter Kampfrichter zu stellen. Ablöse: 100,00 €

Haftung

Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung. Alle Teilnehmenden sind für Ihre Ausrüstung selbst verantwortlich.

Rechtsprechung

Die Teilnehmenden unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit des verantwortlichen Landesfachverbandes.

Bilder / TV Rechte

Mit der Meldung erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, dass sie mit einer Veröffentlichung ihrer Namen, Vereine und Geburtsjahrgänge, sowie des Wettkampfes einverstanden sind. Der Fechter/Fechterin bzw. der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass bei den Wettkämpfen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gefertigt, verbreitet und zur Schau gestellt werden. Diese Einwilligung erfolgt unentgeltlich, ist räumlich und zeitlich unbeschränkt und gilt sowohl für das Recht am Bild als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie umfasst alle Medien, insbesondere aber das Recht, Aufnahmen im Print, TV-Sendungen und im Internet wiederzugeben. Dabei besteht die Möglichkeit, aber keine Pflicht, den Namen zu nennen. Dieser Einwilligung kann am Turniertag beim Technischen Direktorium widersprochen werden.

Ausrüstung

Ausrüstung gemäß Festlegung DFB.
https://www.fechten.org/fileadmin/user_upload/Ausruestungsvorschriften_DFB_gueltig_ab_01.04.2024.pdf

Es findet eine Materialkontrolle statt.

Verpflegung Die Cafeteria erfolgt durch den ausrichtenden Verein